Deine Rechte im Streik

Streiks sind zulässig!
08.08.2023

Du darfst streiken!  

Wenn Deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst Du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz.
Durch Warnstreik oder Streik machst Du Deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehaltserhöhung sein. Bestraft werden darfst Du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.

Die wichtigsten Infos:

  • Die Gewerkschaft ver.di bietet ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an.
  • Das Bundesarbeitsgericht hat rechtskräftig entschieden: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984). Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (BAG v. 21.06.1988).
  • Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten. Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem/der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der / die Arbeitnehmer/in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.

 

  • Anweisungen der Streikleitung

    Jeder Streik hat eine Leitung. Das sind Leute von der Gewerkschaft ver.di. Die Streikleitung entscheidet zum Beispiel, wann ein Streik zu Ende ist oder unterbrochen wird.

     

  • Aussperrung

    Du darfst streiken – Dein Chef sperrt aus. Wenn Du streikst, dann kann Dein Chef Dich aussperren. Er lässt Dich dann nicht an Deinen Arbeitsplatz. Aber: Wenn Dein Chef Dich nicht rein lassen will, dann darf auch niemand anderes an die Arbeit gehen. Falls doch, sofort Deine Gewerkschaft oder die Streikleitung informieren.

     

  • Betriebsrat und Arbeitskampf

    Der Betriebsrat hat auch beim Streik die gleichen Rechte wie sonst auch. Der Betriebsrat muss neutral bleiben. Aber die Mitglieder des Betriebsrates dürfen auch am Streik teilnehmen.

     

  • Maßregelungsverbot

    Dein/e Arbeitgeber/in darf Dich wegen der Teilnahme an einem Streik nicht bestrafen. Das Gesetz schützt Dich. Manchmal wird gedroht. Dann wende Dich an Deine Gewerkschaft. Wende dich an ver.di. Sei kein Streikbrecher!

     

  • Rechtsschutz

    Wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist, dann bekommst Du Rechtschutz. Das ist wichtig. Denn manchmal läuft nicht alles glatt. Zum Beispiel, weil Dein/e Chef/in Dich zwingen will, die durch einen Streik ausgefallene Zeit nachzuarbeiten. Deine Gewerkschaft hat Rechtsanwält*innen. Sie unterstützen Dich und gehen zusammen mit Dir auch vor das Gericht. Also, werde Mitglied! Deine Gewerkschaft heißt ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

     

  • Streikgeld/-unterstützung

    Wenn Du streikst, dann zahlt Dein Arbeitgeber Dir für die Dauer des Streiks wahrscheinlich kein Gehalt. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine finanzielle Unterstützung. Wie hoch Deine Streikunterstützung durch ver.di genau ist, erfährst du bei deinen ver.di-Ansprechpartner*innen.

    Die grundsätzliche Regelung lautet:

    Die Höhe des Streikgeldes richtet sich zum einen nach dem Mitgliedsbeitrag, den du drei Monate vor Beginn eines Arbeitskampfs gezahlt hast. Zum anderen wird die Höhe deines Streikgelds auf Basis deines aktuellen Verdienstes berechnet. Die Unterstützung orientiert sich also an auch an deiner aktuellen Einkommenssituation. Auf eine Formel gebracht: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.

    Übrigens: Wenn deine Mitgliedschaft vor Beginn des Streiks bereits mehr als 12 Monate bestand, erhältst du bereits einen erhöhten Streikgeldsatz.

    Wird kürzer als eine "ganze Schicht" gestreikt, gibt es eine anteilige Streikunterstützung ab Beginn der Streikmaßnahme.

     

  • Überstunden

    Manchmal soll Deine Teilnahme an einem Streik mit Deinen Überstunden verrechnet werden. Das ist nicht zulässig. Lass Dich nicht darauf ein und wende Dich an uns. Du brauchst die durch den Streik ausgefallene Zeit nicht nachzuarbeiten.

    Wende dich an ver.di!