Wenn Deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst Du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz.
Durch Warnstreik oder Streik machst Du Deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehaltserhöhung sein. Bestraft werden darfst Du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.
Die wichtigsten Infos:
Jeder Streik hat eine Leitung. Das sind Leute von der Gewerkschaft ver.di. Die Streikleitung entscheidet zum Beispiel, wann ein Streik zu Ende ist oder unterbrochen wird.
Du darfst streiken – Dein Chef sperrt aus. Wenn Du streikst, dann kann Dein Chef Dich aussperren. Er lässt Dich dann nicht an Deinen Arbeitsplatz. Aber: Wenn Dein Chef Dich nicht rein lassen will, dann darf auch niemand anderes an die Arbeit gehen. Falls doch, sofort Deine Gewerkschaft oder die Streikleitung informieren.
Der Betriebsrat hat auch beim Streik die gleichen Rechte wie sonst auch. Der Betriebsrat muss neutral bleiben. Aber die Mitglieder des Betriebsrates dürfen auch am Streik teilnehmen.
Dein/e Arbeitgeber/in darf Dich wegen der Teilnahme an einem Streik nicht bestrafen. Das Gesetz schützt Dich. Manchmal wird gedroht. Dann wende Dich an Deine Gewerkschaft. Wende dich an ver.di. Sei kein Streikbrecher!
Wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist, dann bekommst Du Rechtschutz. Das ist wichtig. Denn manchmal läuft nicht alles glatt. Zum Beispiel, weil Dein/e Chef/in Dich zwingen will, die durch einen Streik ausgefallene Zeit nachzuarbeiten. Deine Gewerkschaft hat Rechtsanwält*innen. Sie unterstützen Dich und gehen zusammen mit Dir auch vor das Gericht. Also, werde Mitglied! Deine Gewerkschaft heißt ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.
Wenn Du streikst, dann zahlt Dein Arbeitgeber Dir für die Dauer des Streiks wahrscheinlich kein Gehalt. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine finanzielle Unterstützung. Wie hoch Deine Streikunterstützung durch ver.di genau ist, erfährst du bei deinen ver.di-Ansprechpartner*innen.
Die grundsätzliche Regelung lautet:
Die Höhe des Streikgeldes richtet sich zum einen nach dem Mitgliedsbeitrag, den du drei Monate vor Beginn eines Arbeitskampfs gezahlt hast. Zum anderen wird die Höhe deines Streikgelds auf Basis deines aktuellen Verdienstes berechnet. Die Unterstützung orientiert sich also an auch an deiner aktuellen Einkommenssituation. Auf eine Formel gebracht: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.
Übrigens: Wenn deine Mitgliedschaft vor Beginn des Streiks bereits mehr als 12 Monate bestand, erhältst du bereits einen erhöhten Streikgeldsatz.
Wird kürzer als eine "ganze Schicht" gestreikt, gibt es eine anteilige Streikunterstützung ab Beginn der Streikmaßnahme.
Manchmal soll Deine Teilnahme an einem Streik mit Deinen Überstunden verrechnet werden. Das ist nicht zulässig. Lass Dich nicht darauf ein und wende Dich an uns. Du brauchst die durch den Streik ausgefallene Zeit nicht nachzuarbeiten.
Wende dich an ver.di!