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    Tarifarbeit aktiv gestalten

    Du hast tolle Ideen, wie die Arbeitsbedingungen im Kino verbessert werden könnten? Du hast Lust Teil eines bundesweiten Netzwerkes zu werden? Dann bist Du hier genau richtig und findest alle Infos dazu!

Tarifverträge sind die Grundlage für verbindliche Mindeststandards der Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften abgeschlossen und gelten dann für die jeweiligen Tarifparteien. Konzernweit geltende Tarifverträge gibt es zum Beispiel bei CineStar, CinemaxX und UCI

Alle Kinobeschäftigten, die in ver.di organisiert sind, haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft einen Anspruch auf die vereinbarten tariflichen Leistungen. Dieser Anspruch kann im Streitfall auch rechtlich durchgesetzt werden.

Für Nicht-Mitglieder gilt, dass die meisten Arbeitgeber*innen im Kino sie zwar auch nach tariflichen Regeln beschäftigen oder bezahlen - einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie aber nicht. 

Natürlich müssen Tarifverträge auch in den tarifgebundenen Kinos eingehalten werden, in denen es keine Betriebsräte gibt!

Die Tarifverträge für Kinobeschäftigte regeln im Manteltarifbereich die grundsätzlichen Bedingungen, zu denen im Kino gearbeitet wird und legen meist fest, welche Berufsgruppen es im Kino gibt. Im Entgelttarifvertrag ist dann in den Entgelttabellen genau festgelegt, wer für was wie viel bekommt. Arbeitsverträge dürfen keine Schlechterregelungen zum Tarifvertrag beinhalten. Ein Blick in die Tarifverträge lohnt sich also!

Kino.Netzwerk in ver.di 

Alle Fragen zu den geltenden Tarifverträgen beantwortet das Kino.Netzwerk gerne. Ebenso kann jede Nichteinhaltung von tarifvertraglichen Ansprüchen dem Kino.Netzwerk gemeldet werden.

In Zusammenarbeit mit den Betriebsräten kümmert sich das Kino.Netzwerk um eine Durchsetzung der Ansprüche. Außerdem erhalten ver.di-Mitglieder für die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung bei Gerichtsprozessen Rechtsschutz.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Beschäftigten der Kinobranche nachhaltig dafür zu sorgen, dass jede*r für sich und alle zusammen ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen kennen und nutzen. Im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten gestalten Kinobeschäftigte ihre Arbeitswelt Kino mit!

Kinobeschäftigte können aktiv die Tarifpolitik und Gewerkschaftsarbeit für die Kinobranche mitgestalten. Ob in der Tarifkommission oder direkt im Kino: Unsere Ansprechpartner*innen unterstützen Euch beim aktiv werden!

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