CineStar Tarifeinigung 2021: Tarifvertragsverlängerung und Beschäftigungssicherung

27.05.2021

Donnerstag, 27.05.2021

Um der schwierigen Lage der Kinobranche in der Corona-Krise Rechnung zu tragen, haben sich ver.di und CineStar auf eine Verlängerung der geltenden Tarifverträge bis in das kommende Jahr hinein geeinigt. ver.di hat insbesondere die wichtige Forderung der Mitglieder nach Beschäftigungssicherung in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit zum großen Teil durchsetzen können. In wenigen, konstruktiven Verhandlungstreffen in Form von Videokonferenzen konnte ein schnelles, absicherndes Ergebnis erzielt werden. In einer abschließenden Beratung hat die ver.di-Tarifkommission am 26.05.2021 dem Ergebnis einstimmig zugestimmt.

CineStar hatte ver.di gebeten, angesichts der schwierigen Lage durch Pandemie-Maßnahmen und damit verbundenen Umsatzverlusten, insbesondere während des Lockdowns, eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge in Betracht zu ziehen. Die ver.di-Tarifkommission hatte die Bitte aufgenommen und daraufhin die Forderung aufgestellt, einer Verlängerung nur in Verbindung mit Beschäftigungssicherung zuzustimmen. Dem hat der Arbeitgeber schließlich zugestimmt, sodass die aktuell geltenden Tarifverträge bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Mit der Laufzeitverlängerung behalten die Entgelttabellen vom 29. November 2019 bis zum 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Dabei wurde festgehalten, dass der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Juli 2021 auf 9,60 € und zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € steigt keinesfalls unterschritten wird.

Verbunden mit der Verlängerung der bestehenden Tarifverträge hat die ver.di-Tarifkommission den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gefordert. Für die zum Teil langjährigen und loyalen Beschäftigten ist dies ein wichtiges Signal, um für die nächsten, möglicherweise schwierigen Monate, abgesichert zu sein. Das haben wir erreicht: Betriebsbedingte Kündigungen sind demnach für Mitarbeiter*innen ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses in einem Arbeitsverhältnis mit CineStar stehen. Allerdings sind von der Regelung ausgenommen die Kolleg*innen aus den drei Standorte Berlin Tegel, Frankfurt Metropolis und Bamberg, für die schon vor und während der Tarifverhandlung bereits Sozialplan- und Interessensausgleichsverhandlungen mit den örtlichen Betriebsräten stattgefunden haben.

Am 26. Mai hat die ver.di-Tarifkommission einstimmig dem Ergänzungstarifvertrag mit diesen Ergebnissen zugestimmt, er tritt ab Unterzeichnung in Kraft. Die laufenden und nun verlängerten Tarifverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni 2022 gekündigt werden.