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Betriebsräte im Kino

Gemeinsam mit den Beschäftigten in der Kinobranche wollen wir in den Kinobetrieben Betriebsräte aufbauen. Denn nur Betriebsräte sind in der Lage, die Möglichkeiten, die die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte bieten, umfassend zu nutzen.

Sie können so die Arbeitsbedingungen im Kino zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen verbindlich gestalten und die Interessen der Beschäftigten durchsetzen.


Betriebsräte garantieren Sicherheit:

Betriebsräte achten auf die Einhaltung und Anwendungen von Gesetzen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen (z.B. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitszeitgesetz).

Betriebsräte sorgen dafür, dass tarifliche Regelungen im Betrieb eingehalten werden - sofern das Kino einer Tarifbindung unterliegt.

Betriebsräte beraten und unterstützen die KollegInnen im Kino bei Kündigungen und Konflikten mit dem Arbeitgeber.


Betriebsräte schaffen Perspektiven:

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Betriebsräte mit Arbeitgebern zu den unterschiedlichsten Fragen des Betriebsalltags Vereinbarungen abschließen können (es sei denn, Gesetz oder Tarifvertrag haben das Thema abschließend geregelt).

In Kinobetrieben gehören dazu z.B. Vereinbarungen zur Dienstplangestaltung oder zur Urlaubsgenehmigung, zum Umgang mit Sondervorstellungen in Premierehäusern oder zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze (z.B. Stehhilfen im Einlass; Lagereinrichtungen in der Gastro, die den Rücken entlasten; ergonomisch vernünftig ausgestattete Kassenarbeitsplätze und weniger heiße und lärmige Vorführräume.

Und nur Betriebsräte haben in wirtschaftlich schweren Zeiten das Recht, bei Kürzungen von Öffnungszeiten, dem Wegfall von Vorstellungen oder gar Betriebsschließungen verbindliche Kompensationsmaßnahmen für die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, die im Streitfall auch von einzelnen Beschäftigten rechtlich einklagbar sind.

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