Wer im Kino arbeitet - ob als Vollzeitkraft oder im Minijob - hat wie jede/r ArbeitnehmerIn bestimmte Rechte! Diese Rechte sollen die Beschäftigten selbstbewusst wahrnehmen und einfordern!
Niemand muss auf seine Pausen verzichten, weil zu wenig Personal am Abend vor dem Feiertag eingeplant ist, alle haben Anspruch auf Lohnfortzahlungen im Urlaub oder wenn sie krank sind, niemand muss nach der Close-Schicht am Samstag bis zwei Uhr für die Matinee am Sonntag um 11 Uhr wieder auf der Matte stehen - und das ist noch lange nicht alles.
Die Unterstützung und - wenn nötig - der rechtliche Schutz einer starken Organisation helfen dabei, sich am Arbeitsplatz gegenseitig offensiv und solidarisch zu stärken. Das macht auch den Betriebsräten die Arbeit leichter und verhindert, dass sich Arbeitgeber ärgerliche Freiheiten herausnehmen und einzelne Beschäftigte unter Druck setzen.
Auch im Kino ist es sinnvoll, gewerkschaftlich organisiert zu sein - egal, ob man als studentische Teilzeitkraft, in Vollzeit oder geringfügig auf 400 Euro-Basis beschäftigt ist!
Das kino.netzwerk bietet euch :